Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen, Ferienhäusern und Apartments zur Beherbergung sowie alle für den Mieter erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Vermietungsservices. Sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart, werden keine Abweichungen der AGB anerkannt.
Der Vermietungsservice schließt die Mietverträge im Namen und Auftrag des jeweiligen Eigentümers ab. Soweit das Mietobjekt nicht im Eigentum des Vermietungsservice steht, tritt der Vermietungsservice ausschließlich als Vermittler auf und ist vom jeweiligen Eigentümer bevollmächtigt, in dessen Namen und für dessen Rechnung sämtliche im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis erforderlichen Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen sowie Zahlungen entgegenzunehmen.
Der jeweilige Eigentümer ist Vertragspartner des Mieters hinsichtlich der Überlassung des Mietobjekts und verantwortlich für die ordnungsgemäße Bereitstellung und den Zustand des Mietobjekts.
Sollte das gebuchte Mietobjekt aus Gründen höherer Gewalt oder aus sonstigen vom Vermietungsservice nicht zu vertretenden Umständen nicht verfügbar sein (z.B. Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus oder Unwetterereignisse), wird sich der Vermietungsservice um eine gleichwertige Ersatzunterkunft bemühen. Ist dies nicht möglich, werden bereits geleistete Zahlungen erstattet.
Mit Buchung bietet der Mieter dem Vermietungsservice den Abschluss eines Vertrages verbindlich an. Auf die jeweilige Buchung des Mieters (mündlich, telefonisch, schriftlich per E-Mail oder Telefax) übermittelt der Vermietungsservice eine verbindliche Buchungsbestätigung. Der Vertrag kommt mit dem Zugang der Buchungsbestätigung (Annahmeerklärung) durch den Vermietungsservice zustande. Der Mieter erklärt sich mit der Buchung mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Vermietungsservice sowie mit der jeweils gültigen Hausordnung einverstanden. Der Vermietungsservice behält sich vor, Buchungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern bzw. nicht anzunehmen.
Jede Unter- bzw. Weitervermietung oder Überlassung durch den Mieter an Dritte bedarf zuvor der schriftlichen Zustimmung des Vermietungsservice. Die im Mietvertrag angegebene Personenzahl darf durch den Mieter nicht überschritten werden. Jede zusätzliche Aufbettung ist kostenpflichtig.
4.1.
Die Anzahlung in Höhe von 20% der Gesamtsumme des Mietpreises ist sofort nach Erhalt auf das in der Rechnung genannte Konto zu überweisen.
Der Mietpreis ist in voller Höhe bis spätestens 14 Tage vor Antritt der Reise zu leisten. Bei kurzfristigen Buchungen von weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der Mietpreis umgehend zu überweisen. Etwaige Transaktionskosten (z.B. Auslandsüberweisung) sind vom Mieter zu tragen.
Leistet der Mieter die Anzahlung und/oder die Restzahlung nicht entsprechend den vereinbarten Zahlungsfälligkeiten, so ist der Vermietungsservice berechtigt, nach Mahnung mit Fristsetzung vom Mietvertrag zurückzutreten und den Kunden gemäß § 5 mit Rücktrittskosten zu belasten.
Für den Fall der nicht bzw. nicht vollständigen Zahlung des vereinbarten Mietpreises behält sich der Vermietungsservice ein Zurückbehaltungsrecht am Schlüssel (Zutritt zum Mietobjekt) vor.
Alle angegebenen Preise verstehen sich inkl. der zum Zeitpunkt der Buchungsbestätigung geltenden gesetzlichen MwSt.
4.2.
Im ausgeschriebenen Preis sind enthalten: Unterkunft im Mietobjekt; die geltende Mehrwertsteuer; Strom und Wasser; Nutzung aller technischen Geräte.
4.3 Leistungsänderung
Änderungen oder Abweichungen einzelner Leistungen von dem vereinbarten Vertragsinhalt, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und vom Vermietungsservice nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind zulässig, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Leistung nicht wesentlich beeinträchtigen. Etwaige Gewährleistungsansprüche des Mieters bleiben hiervon unberührt.
Eine Stornierung des Mietvertrags durch den Mieter vor Reiseantritt ist jederzeit schriftlich möglich.
Im Falle einer Stornierung kann der Vermietungsservice eine angemessene Entschädigung verlangen, die pauschal wie folgt berechnet wird:
Dem Mieter bleibt ausdrücklich der Nachweis vorbehalten, dass dem Vermietungsservice kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Zusätzlich hierzu fällt eine pauschale Bearbeitungsgebühr in Höhe von mindestens 50 € inkl. MwSt. an. Der Mieter ist berechtigt, bis zum Reisebeginn einen Ersatzteilnehmer zu stellen, der in die Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Der Vermietungsservice kann dem Eintritt widersprechen, wenn der Ersatzteilnehmer den besonderen Anforderungen der Buchung nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften entgegenstehen. Für die durch den Eintritt entstehenden Mehrkosten haften der ursprüngliche Mieter und der Ersatzteilnehmer gesamtschuldnerisch.
Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird empfohlen.
Der Kurbeitrag wird gemäß der gültigen Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages in der Gemeinde Krummhörn durch den Vermietungsservice vom Mieter eingenommen und abgeführt. Im Gegenzug erhält der Mieter die Kurkarten. Die Höhe des Kurbeitrags ergibt sich aus der jeweils gültigen Satzung der Gemeinde.
Wird die Erfüllung des Mietvertrages infolge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und nicht zu vertretender Umstände unmöglich oder erheblich erschwert, kann der Vermietungsservice vom Vertrag zurücktreten.
In diesem Fall werden bereits geleistete Zahlungen des Mieters erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht, soweit der Vermietungsservice den Ausfall nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Ein Rücktritt durch den Vermietungsservice kann während des Mietverhältnisses erfolgen, wenn der Mieter andere Personen trotz Abmahnung nachhaltig stört oder sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Mietverhältnisses gerechtfertigt ist.
Sollte trotz aller Sorgfalt des Vermietungsservice bzw. durch vom Vermietungsservice nicht zu vertretende Umstände (insbesondere z.B. Brand, Explosion, Schäden am Haus, Vandalismus, Unwetterkatastrophen, behördliche Nutzungsuntersagung auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes etc.) das Mietobjekt nicht wie vereinbart durch den Mieter genutzt werden können, haftet der Vermietungsservice ausschließlich bis zur Höhe des vereinbarten und gezahlten Mietpreises.
Eine Haftung des Vermietungsservice für gelegentliche Ausfälle oder Störungen der Wasser- oder Energieversorgung sowie der Internetverbindung ist ausgeschlossen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermietungsservice beruhen.
Der Gast/Mieter wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich Art, Umfang und Erlaubnis der Nutzung von zur Verfügung gestellten Gerätschaften, insbesondere Fahrrädern und Spielgeräten, ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen Gast/Mieter und dem jeweiligen Eigentümer richten. Diese Gerätschaften werden nicht durch die Friesen Apartments GmbH zur Verfügung gestellt.
Ein Anspruch auf Nutzung solcher Gerätschaften kann daher nicht gegenüber der Friesen Apartments GmbH geltend gemacht werden. Im Falle von Beschädigungen oder Zerstörungen dieser zur Verfügung gestellten Gerätschaften, insbesondere von Fahrrädern, durch den Gast/Mieter haftet dieser auf Grundlage der vertraglichen und/oder gesetzlichen Regelungen ausschließlich gegenüber dem jeweiligen Eigentümer.
Die in den Gartenanlagen durch den jeweiligen Eigentümer zur Verfügung gestellten Spielgeräte dürfen von Kindern bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres nur unter Aufsicht einer geeigneten Aufsichtsperson genutzt werden.
Die Nutzung der Spielgeräte erfolgt auf eigene Verantwortung der Nutzer bzw. deren Aufsichtspersonen. Die Aufsichtspflicht obliegt ausschließlich den Eltern bzw. Begleitpersonen.
Der jeweilige Eigentümer sowie der Vermietungsservice haften nicht für Schäden, die aus einer unsachgemäßen, zweckwidrigen oder nicht altersgerechten Nutzung der Spielgeräte entstehen, soweit diese nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
Das Mietobjekt wird vom Vermietungsservice in einem gereinigten und ordnungsgemäßen Zustand übergeben. Sollten Mängel bestehen oder während der Mietzeit auftreten, ist der Vermietungsservice hiervon unverzüglich zu informieren, damit Abhilfe geschaffen werden kann.
Unterbleibt eine solche Anzeige schuldhaft und kann deshalb keine Abhilfe erfolgen, können Ansprüche des Mieters insoweit ausgeschlossen sein.
Das Mietobjekt steht am Anreisetag ab 16.00 Uhr zur Verfügung und ist am Abreisetag bis spätestens 10.00 Uhr zu verlassen. Der Vermietungsservice ist berechtigt, eine spätere Abreise in Rechnung zu stellen.
Die Nutzung des Mietobjekts ist nur für die im Mietvertrag angegebene Personenzahl gestattet. Mit Rücksichtnahme auf andere Gäste sind Störungen, besonders während der angegebenen Ruhezeiten, zu unterlassen.
Die Wohnung ist am Abreisetag besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen. Ferner muss die Benutzung eines vorhandenen Geschirrspülers beendet sein, die Mülleimer entleert und der Kühlschrank ausgeräumt sein.
Haustiere (ausschließlich Hunde) sind in ausgewählten Objekten nach vorheriger Vereinbarung erlaubt. Maximal ist ein Haustier pro Objekt zulässig. Bitte beachten Sie, dass die Haustiere nicht auf die jeweiligen Sofas und Betten dürfen. Etwaige Mehrkosten bei der Endreinigung werden dem Mieter weiter belastet.
Der Vermietungsservice sichert zu, bei der Speicherung und der Bearbeitung von personenbezogenen Kundendaten die gesetzlichen Datenschutzvorschriften der Bundesrepublik Deutschland sowie der Europäischen Union (BDSG bzw. DSGVO) einzuhalten.
Personenbezogene Daten werden im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet, insbesondere soweit zulässig gespeichert. Die Daten werden nur geschäftsnotwendig genutzt. Der Mieter ist damit einverstanden, dass wir die vorliegenden Daten an den Eigentümer und an die zuständige Stadt-/Gemeindeverwaltung übermittelt werden können.
Soweit in den Mietobjekten ein Internetzugang zur Verfügung gestellt wird, handelt es sich um eine freiwillige Serviceleistung. Ein Anspruch auf jederzeitige Verfügbarkeit, Geschwindigkeit oder bestimmte Nutzbarkeit des Internetzugangs besteht nicht.
Der Mieter verpflichtet sich, den Internetzugang ausschließlich im Rahmen der geltenden gesetzlichen Vorschriften zu nutzen und insbesondere keine rechtswidrigen Inhalte abzurufen oder zu verbreiten sowie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte unrechtmäßig zu vervielfältigen oder zugänglich zu machen.
Der Mieter haftet für Schäden, die aus einer rechtswidrigen Nutzung des Internetzugangs durch ihn entstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Textform.
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
Ist der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist für Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Vermietungsservice maßgeblicher Gerichtsstand.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.